häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich trinke jeden Abend zwei bis drei Flaschen Bier - zwei bis drei Gläser Wein - bin ich alkoholabhängig? Schwere Frage - eine Alkoholabhängigkeit läßt sich nicht nur anhand der Menge feststellen - es geht dabei auch um die Hintergründe des Trinkes - warum täglich? Nur zur Entspannung/Abschalten - oder auch in streßiger Momenten - oder zu unpassenden Gelegenheiten (Bsp.Straßenverkehr). Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt hier ein riskanter Konsum vor. Wenn Sie sich Sorgen über Ihren Konsum machen, dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns oder kommen Sie in unsere offene Sprechstunde. Mein Partner, meine Partnerin, mein Kind, mein Elternteil trinkt zu viel, konsumiert Drogen, verspielt sein Geld, sitzt den ganzen Tag vor dem Computer.... - ich habe Fragen dazu - bekomme ich bei Ihnen Antworten? Ja, als Suchtberatungsstelle sind wir auch für Angehörige Ansprechpartner - der/die Betroffene muss nicht zu uns kommen, damit auch Sie beraten werden können. Machen Sie einen Termin bei uns aus oder kommen Sie in die offene Sprechstunde.

Mir wurde alkoholbedingt der Führerschein entzogen und ich muss eine MPU (Medizinsch Psychologische Untersuchung / "Idiotentest") machen. Können Sie mich unterstützen? Ja, um eine MPU positiv gestalten zu können braucht es einige Voraussetzungen. Wir versuchen Sie objektiv zu beraten und können Ihnen gegebenfalls ein Gruppen- oder Einzelgesprächsangebot machen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ich glaube ich habe ein Problem mit Glücksspielen - Automaten, Online Poker, Wetten oder ähnlichem - wo kann ich Hilfe bekommen? Bei uns - wir beraten, vermitteln und behandeln Personen mit  problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten.

Ist die Beratung in der Suchtberatung Lahr vertraulich? Ja, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen wir unter Schweigepflicht. Wir beraten auf Wunsch auch anonym.

Ich sollte aufgrund meines Suchtproblems eine Behandlung machen - können Sie mir helfen? Wer bezahlt das dann? Ja, wir können Sie in eine stationäre Therapie vermitteln - gegebenenfalls können Sie auch eine ambulante Behandlung bei uns machen. In der Regel wird die Bahandlung über den Rentenversicherungsträger bezahlt. In Ausnahmefällen auch von der Krankenkasse. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Was braucht es für Vorbedingungen, dass ich zur Suchtberatung Lahr kommen kann? Eigentlich keine. Wir beraten jede und jeden der/die zu uns kommt, gleich welche Hautfarbe, Religion, etc.. Sie müssen auch nicht nüchtern sein wenn sie zu uns kommen.

Wir haben Paarprobleme oder Erziehungsprobleme - sind wir bei Ihnen richtig?

Eher nein - wenn ein Suchtmittel ein großes Problem in der Beziehung oder Familie ist, dann können Sie uns ansprechen. Bei Paarproblemen verweisen wir auf die EFL (Psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen) Link zur EFL bei Erziehungsfragen an die Psychologische Beratungsstelle Link zur PB.

Kostet die Beratung etwas - wie finanziert sich eigentlich die Suchtberatungsstelle? Zunächst beraten wir jeden und jede kostenfrei. Ab einem zweiten Gespräch erbitten wir uns eine Unkostenbeteiligung von ca. 1 - 1,5 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Im Bereich MPU Vorbereitung und Raucherentwöhnung gibt es hier Abweichungen. Bei ambulanter Rehabilitation und Nachsorge entfällt hingegen die Unkostenbeteiligung.

Grundsätzlich erhalten wir Geld vom Ortenaukreis, dem Land Baden-Württemberg und einzelnen Städten und Gemeindem in unserem Verbreitungsgebiet. Außerdem erhalten wir Mittel aus der Kirchensteuer der katholischen Kirche (19%). Zusätzlich erwirtschaften wir in einigen Bereichen Finanzmittel.

Kann ich in der Suchtberatung Lahr ein Praktikum machen? Ja, allerdings nur, wenn es über einen längeren Zeitraum veranschlagt ist; z. B. praktisches Studiensemester oder auch studienbegleitendes Praktikum - was wir leider nicht anbieten können sind ein- oder zweiwöchige Praktika.